Partnerschaftsvereinbarung
Am 13.März 2008 wurde zwischen der katholischen Pfarrei Herz-Jesu
Leimen und der evangelischen Kirchengemeinde Leimen eine
Partnerschaftsvereinbarung geschlossen! Darin heißt es zum Abschluss:
"Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen
Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses
Miteinander auch weiterhin zu fördern und zu entwickeln. So suchen wir
der Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre
Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Am
17.Juli 2011 wurde diese Partnerschaftsvereinbarung in einem
ökumenischen Gottesdienst feierlich bekräftigt! In dem unterschriebenen
Dokument heißt es: "Wir bekräftigen an heutigem Tag unsere Bereitschaft
und unseren Willen, die in der Partnerschaftsvereinbarung vom 13.März
2008 beschriebene ökumenische Zusammenarbeit weiter zu fördern und zu
stärken und mit Leben zu erfüllen."
Beide Dokumente können hier
als PDF-Dateien eingesehen werden:
Ökumenische Partnerschaftsvereinbarung vom 13.März 2008
Ökumenische
Partnerschaftsvereinbarung vom 17.Juli 2011Erinnerung als
Mahnung
Gemeinsames Wort der Leimener Kirchen zum 80. Jahrestag der Deportation am
22. Oktober 2020
Gelebte Ökumene in Leimen
- Ökumenischer Gottesdienst zur Kerwe
- Ökumenische Schul-, Jugend- und Einschulungsgottesdienste
- Ökumenische Hochzeiten
- Ökumenischer Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen
- Ökumenische Adventsandachten
- Ökumenischer Jugendkreuzweg
- Ökumenische Taizé-Gebete
- Wechselseitige Einladung zu den Gottesdiensten in den Altenheimen
- Ökumenische Bibelwoche
- Ökumenischer Adventskalender
- Ökumenische Planungsgespräche der Pfarrer
- Jährliches Treffen der Ältestenkreise der christlichen Gemeinden
- Ökumenischer Arbeitskreis
- Regelmäßige Absprachen der kirchlichen Kindergärten
- Gemeinsames Auftreten gegenüber der Kommune und in der Öffentlichkeit
- Ökumenische Sozialstation
- Ökumenischer Hospizdienst
- Wechselseitige Einladung zu den Gemeindefesten
- Wechselseitige Einladung der Frauenkreise und Seniorenkreise
- Wechselseitige Einladung zu Gemeindevorträgen, die in die Öffentlichkeit ausstrahlen.
- Beibehalten des Austauschs der Gemeindebriefe
- Beibehalten der gemeinsamen Startseite im Internet